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  • Fahrschule Gittke | 3 Standorte in Rheinland-Pfalz

Fahrschule Gittke
Klasse B Schlüsselzahl 196

INFORMATIONEN ZUR...

Mindestalter:

25 Jahre

Voraussetzung:

5 Jahre im Besitz des PKW-Führerscheins Klasse B

 

Keine Theorie- oder Praxisprüfung, lediglich Theorieunterricht und Fahrstunden
Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Mit der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, fahren. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland. Im Führerschein wird, nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Fahr- und Theoriestunden, die Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (B196). Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 ist die Erweiterung auf die Motorradklasse A2 (Paragraf 15 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV) nicht möglich, auch ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu A2 und von A2 zu A oder eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 zu A ist nicht möglich.

Fahrschule Gittke

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